Die Riesterrente spaltet die Menschen. Die einen sind total begeistert und nehmen mit Freunde die Riesterzulagen in Höhe von 154,00 Euro pro Person und zusätzlich von je 185,00 Euro für jedes bis Ende 2007 geborenes Kind und dann ab 2008 die 300 Euro pro Kind mit . Die Berufseinsteiger bekommen noch mal zusätzlich 200 Euro einmalig bis zu einem Eintrittsalter von 25 Jahren. Die Beiträge werden steuerlich bis maximal 2.100 angerechnet (abzüglich der Zulagen). Andere sind total dagegen und erzählen was von geringer Verzinsung etc.. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand …. .
Jetzt stellen Sie sich einfach mal vor, Sie haben zwei Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren und sind Angestellte/Angestellter. Dann bekommen Sie pro Jahr eine maximale Förderung von 754,00 Euro in ihren Vertrag ….. Das ist doch ein netter Betrag. Hier mal ein Beispiel:
In der Zeitung lesen wir in letzter Zeit häufiger mal, daß sich einige Versicherungen aus dem Marksegment der garantierten Rentenversicherung zurückziehen. Zum Beispiel bietet die Swiss Life, die Basler und die Helvetia jetzt keine Riesterrente mehr an.
Einige gute und auch große Versicherer bieten allerdings mit Freude weiterhin die Riesterrente an, als da wären z.B. die Allianz, der Volkswohl Bund, die Alte Leipziger oder die WWK, um nur einige zu nennen. Der Verwaltungsaufwand für die Riesterrenten ist natürlich enorm und auch die Finanzkraft des Unternehmens muß stimmen.
Die Riesterrente gibt es seit 2002 und seit 2005 gibt es die Möglichkeit der Teilkapitalisierung bis zu einer Höhe von 30 % des vorhandenen Kapitals. Im Jahre 2006 erfolgte dann die Einführung der Unisextarife und seit 2008 kann man auch Wohnriestern.
Eine junge Frau von 30 Jahren mit Kind und einem Einkommen von 1.800 Euro pro Monat bekommt eine Förderung von über 50 % in ihren Vertrag und zahlt nur knapp 35 Euro monatlich selbst!
Nicht nur für Familien mit vielen Kindern ist Riesterrente interessant, sondern für jeden Angestellten und zwar weil jeder die Lücke in der gesetzlichen Versorogung schließen sollte/muß, die die eigentliche Ursache von den geförderten Riesterverträgen ist.
Zulagenberechtigt ist jeder, der in die gesetzlichen Rentenversicherung einzahlt.
Habe ich mich jetzt für einen Riestervertrag entschieden, kommt die nächste Frage auf mich zu! Nehme ich die Garantieverzinsung oder wähle ich eine Riesterrente mit Fondshintergrund?
Diese Entscheidung kann ich Ihnen nicht abnehmen, denn das ist eine sehr individuelle persönliche Entscheidung. Aber ich kann Ihnen Angebote mit Garantieverzinsung und auch mit Fondshintergrund berechnen und die Unterschiede erklären. Bei den meisten Gesellschaften haben Sie bei den Produkten mit Fondshintergrund zudem die Möglichkeit unter vielen unterschiedlichen Fonds ihre persönliche Wahl zu treffen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit des Wechsels der hinterlegten Fonds, d.h für Sie, Sie treffen bei Antragstellung nicht die Entscheidung, die wirklich bis zum Ende des Vertrages bestehen bleiben muß. Wenn Sie wollen, sind mehrfache Wechsel der hinterlegten Fonds möglich.
Mein Tipp für Sie: Überprüfen Sie doch mal Ihren bestehenden Riestervertrag! Nehmen Sie die Riesterzulage doch einfach mit! Zahlen Sie noch die 4 % vom zu versteuernden Einkommen ein, um die volle Förderung auch zu erhalten. Ist Ihr Anbieter ok? Können Sie dort aufstocken? Natürlich helfe ich Ihnen gerne bei der Überprüfung.
So, fertig mit der Info für heute 🙂 Haben Sie noch Fragen, dann schreiben Sie mich einfach an und ich melde mich dann bei Ihnen.