Brauchen Schreibtischtäter eine Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU -??
Nein – sagen Sie?!?!
Ja – sage ich!!
Warum ich ja sage? Weil 30 % der Berufsunfähigen psychisch krank sind und das führt auch bei Schreibtischtätigkeiten im Büro zur Berufsunfähigkeit. Und selbst wenn es nur eine vorübergehende Berufsunfähigkeit ist. Wie sieht es denn bei Ihnen aus? Wie lange zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt bei Krankheit weiter? 6 Wochen?? Danach gibt es Krankengeld. Das sind dann auch schnell mal ein paar hundert Euro weniger im Monat … . Haben Sie diese Lücke abgesichert? Das geht gut und recht günstig über eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag. Evtl. geht es noch über in ein Genesungsgeld und im besten Fall sind Sie dann wieder fit und gesund und gehen arbeiten.
Wenn nicht, dann kommt hier die Berufsunfähigkeitsabsicherung ins Spiel. Denn von der Erwerbsminderungsrente – egal ob von der vollen oder der halben Rente – wird keiner mit gewohnten Lebensstandard weiterexistieren können. Nehme ich als Beispiel (ohne Gewähr) mal einen ledigen 1984 geborenen Arbeitnehmer und lasse ihn 5.000,00 Euro brutto verdienen …. . Dann bekäme dieser gut verdienende Arbeitnehmer ungefähr 930,00 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung und ungefähr 1.900,00 Euro bei voller Erwerbsminderung. Allerdings würde ich sagen, daß wenn jemand die volle Erwerbsminderungsrente wirklich bekommt, sollte diese Person eine Pflegeversicherung haben ….. . Gehen wir also einfach mal von der teilweisen Erwerbsminderung aus und fragen uns: „Kann jemand, der vorher ungefähr 3.500,00 Euro netto hatte, von 930,00 Euro weiterhin all seinen Verpflichtungen wie z.B. Miete etc. nachkommen? “ Und bitte dran denken, davon sind auch noch die üblichen Abgaben zu leisten. Das ist dann ihr Einkommen!
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung wird die entstehende Lücke im Verdienst abgesichert! So daß zur Krankheit nicht noch finanzielle Sorgen hinzukommen.
Als Ergänzung zum Krankentagegeld und der Berufsunfähigkeitsabsicherung empfiehlt sich noch eine Todesfallabsicherung – wenn man alleinstehend ist, reicht in der Regel eine Sterbegeldversicherung aus. Es sei denn, man möchte irgendwelchen nahestehenden Personen etwas Geld zukommen lassen – dann sollte die Versicherungssumme entsprechend angepaßt werden oder diese begünstigten Personen sollten als Bezugsberechtigte im Todesfall bei anderen kapitalbildenden Versicherungen genannt werden. Gerne wird auch für eine begrenzte Zeit eine Risikolebensversicherung für die Absicherung des Todesfalls genommen. Mein Tipp da ist allerdings, gleichzeitig auch eine Sterbegeldversicherung abzuschliessen – je jünger, desto günstiger die Beiträge. Und die Zahldauer kann man begrenzen.
Oft wird auch eine Leistung aus einer Unfallversicherung bei Tod fällig. Da sollten Sie allerdings beachten, daß dies nur eine zusätzliche Leistung sein kann, weil es ja leider noch andere Gründe für unser Ableben gibt und nicht alle durch einen Unfall sterben.
So, hoffentlich waren neue Informationen für Sie dabei. Falls noch etwas unklar ist oder Sie ein Angebot haben möchten, um sich mit dem Thema näher zu befassen, schreiben Sie mir einfach eine Email oder rufen mich an!