Eine Volksweisheit lautet: „Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Dieser Ausspruch enthält mehr als nur ein Körnchen Wahrheit. Wie schnell kann es gehen und man ist wegen einer Unachtsamkeit oder auch völlig zu Unrecht in eine Auseinandersetzung verwickelt, die vor dem Gericht endet. Besonders gravierend können solche Vorkommnisse für Angehörige bestimmter Berufsgruppen werden – beispielsweise für Ärzte. Aus gutem Grund wurde daher ein Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte entwickelt. Denn bei Vorwürfen, die gegen Ärzte erhoben werden, geht es nicht selten um so schwerwiegende Tatbestände wie Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung. Wenn dem Arzt ein vermeintlicher Fehler unterläuft, geht es immer um das Leben eines Menschen. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte ist daher sehr empfehlenswert und gehört meiner Meinung nach zum Grundschutz für Ärzte.
Es gab einmal eine Zeit, als sich Ärzte wie „Halbgötter in Weiß“ gebärdeten und auch so angesehen waren. Fehler hatten nicht zu passieren. Und man konnte sich – wenn es doch mal geschah und dem Arzt ein Kunstfehler unterlief – ziemlich fest darauf verlassen, dass der Patient den Arzt nicht vor den Richter zerren würde. An einen Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte dachte damals niemand, er wäre völlig überflüssig gewesen. Diese Zeiten sind vorbei. Im Gegenteil, manche Patienten scheinen sich beinahe einen Sport daraus zu machen, ihren behandelnden Arzt verklagen zu wollen. Weder das eine noch das andere Extrem ist lobenswert. Niemand soll seine berechtigten Ansprüchen zurückhalten, nur weil die Gegenseite ein Arzt oder eine Ärztin ist. Anderseits ist es aber auch ungerechtfertigt, wegen jeder Kleinigkeit die Gerichte zu beschäftigen. Wenn jedoch ein Verschulden des Arztes beziehungsweise ein Behandlungsfehler angenommen werden kann, ist es durchaus im Rahmen der Möglichkeiten, dass der Vorfall strafrechtlich verfolgt wird. Daher ist ein Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte eine ausgesprochen sinnvolle Sache.
Es gibt Situationen, die dem Arzt bei der bloßen Vorstellung den Angstschweiß auf die Stirn treiben und ihn den Spezial-Straf-Rechtsschutz in neuem Licht sehen lassen. Dazu gehört beispielsweise der Tod eines Patienten im OP. Selbstverständlich erfüllt der gewissenhafte Arzt seine Sorgfaltspflicht, berät vor der OP, fragt nach relevanten Vorerkrankungen, um eben das Operationsrisiko für den Patienten so gering wie möglich zu halten. Und dennoch kann es passieren. Zu der psychischen Belastung, den Tod eines Menschen verschuldet zu haben, kommt dann auch noch die evtl. strafrechtliche Verfolgung der Angehörigen. Gut, wenn man sich in dieser Situation auf den Spezial-Straf-Rechtsschutz verlassen kann. Denn selbst wenn die Schuldlosigkeit des Arztes nachgewiesen wird, kann es sein, dass dieser für die Anwalts- und Gutachterkosten aufkommen muss. Diese Beträge können sehr hohe Summen erreichen. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte tritt auch in diesem Fall ein.
Doch der Spezial-Straf-Rechtsschutz greift durchaus auch in anderen Fällen. Wenn zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung Unregelmäßigkeiten auffallen und eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ansteht, kann derjenige entspannt aufatmen, der einen Spezial-Straf-Rechtsschutz abgeschlossen hat. Auch wenn wegen angeblicher Abrechnungsfehler der Vorwurf des Betrugs erhoben wird, tritt der Spezial-Straf-Rechtsschutz ein. Es handelt sich beim Spezial-Straf-Rechtsschutz um eine Rechtschutzversicherung, die beim Vorwurf von Verbrechen und Vergehen eintritt. Im Idealfall erfolgt keine Rückforderung der Kosten, selbst wenn die vermeintliche Schuld des Versicherungsnehmers festgestellt wurde und das Verfahren durch einen rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen wurde.
Angebote einer passenden Rechtsschutzversicherung inklusive dem Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte bekommen Sie natürlich gerne von mir!