Eine Rechtsschutzversicherung gehört meiner Meinung nach zum Grundschutz. Darauf bin ich auch schon in anderen Blogtexten näher eingegangen.
Für Ärzte ist es mit dem normalen Rechtsschutz nicht getan. Für diese Berufsgruppe gibt es – genau wie für viele andere – spezielle Rechtsschutztarife. Die KS-Auxilia ist ein sehr guter Rechtsschutzversicherer, der diesen Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte anbietet. Bei der KS-Auxilia stimmt das Preis-/Leistungsangebot. Da ich schon seit Jahren gerne mit der KS-Auxilia zusammenarbeite, erstelle ich Ihnen gerne auf Anforderung ein passendes Angebot. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben mir eine Nachricht und ich melde mich gerne bei Ihnen bzw. maile Ihnen ein Angebot.
Hier lesen Sie ein Beispiel zum Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte: Tod im OP
Frau Dr. Christine M. ist niedergelassene HNO-Ärztin. Sie führt als Belegärztin auch Operationen in einer Klinik durch.
Eine Patientin hat aufgrund einer schiefen Nasenscheidewand Probleme bei der Atmung. Sie hat sich daher zu einer Operation entschlossen. |
Frau Dr. M. berät die Patientin ausführlich. Diese beantwortet einen umfangreichen Katalog zu Vorerkrankungen, die sie sämtlich verneint. Während der Operation kommt es zu einem Herzstillstand der Patientin. Die Ärztin und das OP-Team kämpfen lange um das Leben der Patientin, leider bleiben aber die Wiederbelebungsmaßnahmen erfolglos. Die Patientin verstirbt kurze Zeit später auf dem OP-Tisch.
Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft leitet sofort ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Frau Dr. M. ein. Diese beauftragt für ihre Verteidigung einen renommierten Fachanwalt für Strafrecht.
Auch nach einer durchgeführten Obduktion bleibt unklar, wie es zu dem Todesfall kommen konnte. Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren gegen Zahlung einer hohen Geldauflage einstellen. Der Verteidiger will dieser Auflage nicht zustimmen und beauftragt einen medizinischen Gutachter.
Der Gutachter beantragt die Einsicht in die Ermittlungsunterlagen. In der Ermittlungsakte befinden sich auch ältere Krankenunterlagen der Verstorbenen. Der Gutachter kann anhand dieser Unterlagen einen bislang unerkannten Herzfehler diagnostizieren. Der Tod der Patientin stellt sich damit als ein rein schicksalhaftes Ereignis dar. Frau Dr. M. kann keinerlei Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorgeworfen und nachgewiesen werden.
Die Staatsanwaltschaft stellt daraufhin das Ermittlungsverfahren nach § 170 II StPO ein. Die Staatskasse übernimmt die Kosten nur bei einem Freispruch. Frau Dr. M. muss daher die Kosten ihres eigenen Rechtsanwalts selbst tragen.
Die AUXILIA hilft
Für die Verteidigung in diesem Ermittlungsverfahren berechnet der Verteidiger für 12 Stunden ein Honorar von 350,- € pro Stunde. Der von dem Verteidiger eingeschaltete Gutachter berechnet für seine 22 Stunden Tätigkeit 280,- € pro Stunde.
Die Gesamtkosten betragen für Frau Dr. M. 10.360,- € und werden über den Spezial-Straf-Rechtsschutz erstattet.
Hintergrund
Wichtige Hinweise:
- In der Regel wird ein spezialisierter Strafverteidiger nicht nach den Gebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) tätig, sondern trifft mit den Kunden eine Honorarvereinbarung. Diese Honorare sind selbstverständlich ein viel höheres Kostenrisiko für die Kunden.
- Aufgrund der Honorarvereinbarung verbleiben für einen Kunden ohne Rechtsschutzversicherung – selbst bei einem Freispruch – Kosten. Denn die Staatskasse übernimmt nur die Kosten, die im Rahmen einer RVG-Abrechnung angefallen wären.