Im Zuge der Impfungen überlegen sicher viele von Ihnen, ob man sich gegen Impfschäden versichern kann. Und ich gebe Ihnen direkt zu Anfang die Antwort, daß man kann.
Aber was wäre denn genau versichert? Bei der VHV zum Beispiel heißt es: Gesundheitsschädigungen (Impfschäden) durch innere Reaktionen des Körpers auf den Impfstoff), als auch „falsch“ verabreichte Impfungen und daraus entstandene Gesundheitsschäden (Arztfehler). Die Impfung führt zu einem Leistungsauslöser, d.h. Invalidität, Tod oder einem Krankenhausaufenthalt (Um für den Krankenhausaufenthalt eine Leistung aus der Unfallversicherung zu erhalten, muss natürlich ein Krankenhaustagegeld in der Unfallversicherung enthalten sein).
Einige von Ihnen, die eine gute Unfallversicherung haben, werden dies sowieso schon abgesichert haben. Grob gesagt sind die Folgen von Impfschäden in Deutschland bei einem viertel der möglichen Versicherungen schon enthalten.
Und falls Sie sich jetzt für eine Unfallversicherung interessieren, berechne ich Ihnen gerne ein Angebot und beantworte ihre Fragen dazu.
Auf jeden Fall ist es wichtig zu wissen, daß die Unfallversicherung schon besteht, wenn Sie geimpft werden. Denn das ist für den Schutz immens wichtig.