Einige Berufe sind nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert, sondern über eigene Versorgungswerke. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Apotheker, Architekten, Steuerberater oder auch Wirtschaftsprüfer.
Die meisten Kammerberufler verdienen im Schnitt im Jahr ungefähr 80.000,00 Euro, einige auch weitaus mehr. Wer einen Kammerberuf selbstständig ausübt, ist automatisch im Versorgungswerk. Wer einen Kammerberuf im Angestelltenverhältnis ausübt, kann ins Versorgungswerk und sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen und die meisten machen das auch.
So oder so ist die Versorgung über ein Versorgungswerk sicher nicht schlecht. Dennoch ist zu bedenken, daß die Mitglieder im Versorgungswerk in der Regel auch einen gehobenen Lebensstandard innehaben und diesen natürlich auch im Rentenalter beibehalten möchten. Und falls eine Berufsunfähigkeit eintritt, ist eine adäquate Absicherung ungemein wichtig. Also schauen Sie einfach mal in ihr Bedingungswerk und prüfen ihren Berufsunfähigkeitsschutz. Und prüfen Sie direkt mit, wie hoch die Hürden für Sie dort sind, im Falle einer Berufsunfähigkeit auch eine Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen … .
Oft ist es schon so, daß auch Kammerberufler mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besser versorgt sind, als mit der Absicherung durch das Versorgungswerk.
Gerne prüfe ich für Sie in aller Ruhe ihre vorhandene Absicherung und erstelle bei Bedarf passende Ergänzungsangebote.
Hinterlassen Sie mir hier einfach ihre Anrufbitte und ich melde mich in den nächsten Tagen zur gewünschten Uhrzeit bei Ihnen.