Höchstrechnungszins wieder auf 1 Prozent

Nach der langen Zinsflaute wurde der Höchstrechnungszins, also der maximal mögliche
Garantiezins, zum Jahresbeginn endlich wieder einmal angehoben. 1,0 Prozent beträgt er nun –
was nicht beeindruckend klingt, jedoch spürbare Folgen für die Versicherten hat. In einer
Analyse hat der Versicherer-Gesamtverband (GDV) nun die Auswirkungen der Zinserhöhung
quantifiziert.
Sowohl für Kunden der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung als auch für privat
Rentenversicherte gibt es gute Nachrichten: „Die Garantieleistungen in der
Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung
um bis zu 6 Prozent“, berichtet Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In
der Rentenversicherung gibt es einen im Mittel 12-prozentigen Zuschlag bei den
Rentenfaktoren, wie die Modellrechnungen des GDV zeigen. Der Rentenfaktor legt fest, wie viel
Monatsrente Versicherte lebenslang pro 10.000 Euro Kapital erhalten. Daneben wirkt sich das
zuletzt höhere allgemeine Zinsniveau auch günstig auf die Überschussbeteiligungen aus.