Die deutschen Versicherer ziehen ein positives Fazit des vor acht Jahren eingeführten
Hinterbliebenengeldes. Es steht Menschen zu, die zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall enge
Angehörige verloren haben. Vor der Neuregelung mussten sie einen sogenannten
„Schockschaden“ geltend machen, eine durch den Verlust bedingte psychische Extrembelastung
mit Krankheitswert. Seit 2017 schreibt Paragraf 844 Absatz 3 BGB vor, dass sie grundsätzlich für
„das zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld“ vom Verursacher des
Todesfalls bzw. von seiner Haftpflichtversicherung erhalten.
Mit der Reform verbundene Befürchtungen, es könne zu unzähligen Rechtsstreitigkeiten über die
Entschädigungshöhe kommen, haben sich nicht bewahrheitet – solche Fälle seien „sehr selten“,
teilte der Versicherer-Gesamtverband kürzlich mit. Stattdessen komme es fast immer zu einer
Einigung. Die dabei festgelegten Summen bewegen sich zwischen 1.000 und 15.000 Euro, je
nach Verwandtschaftsgrad. Im Durchschnitt werden rund 10.000 Euro als Hinterbliebenengeld
gezahlt.
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