Basisrente Basisrente Basisrente

Die Beiträge zur Basisrente sind seit 2023 zu 100 % über den Sonderausgabenabzug in der Einkommenssteuererklärung ansetzbar!!

Für Alleinstehende gilt der ansetzbare Höchstbeitrag von 27.566 Euro in 2024 und für Verheiratete eben das Doppelte in Höhe von 55.132 Euro in 2024.

Aktuell können wir Neuverträge mit Beginn 1. Dezember policieren. Damit könnten Sie noch den kompletten Höchstbeitrag ausschöpfen.

Im Rentenbezug ist der Besteuerungsanteil der Basisrente aktuell bei 83 % und steigt in den kommenden Jahren jährlich, bis er im Jahre 2058 bei 100 % angekommen ist.

Für die BasisRente spricht, dass es sich eben um eine lebenslange Rentenauszahlung handelt, die während des Arbeitslebens steuerlich ansetzbar ist. In der Ansparphase können Sie einen Monatsbeitrag wählen, der von ihnen gut zu zahlen ist und je nach Höhe der zu erwartenden Steuervorauszahlung haben Sie dann noch die coole Möglichkeit der zusätzlichen Einzahlungen in ihre BasisRente, um so die Steuervorauszahlungen zu reduzieren. Dies kann Ihnen sicher die oder der SteuerberaterIn genau erklären. Falls nicht, helfe ich gerne weiter.

Eine Hinterbliebenenabsicherung und auch ein zusätzlicher Berufsunfähigkeitsschutz ist bei Bedarf einschließbar.

Wenn Sie zu diesem wichtigen und auch äußerst interessanten Thema noch Fragen haben, können wir gerne einen Telefontermin vereinbaren. Im Anschluss erstelle ich Ihnen gerne verschiedene Angebote zur Ansicht und/oder zur Durchsprache mit ihrer oder ihrem SteuerberaterIn.