Ideal PflegeStarter – eine gute und günstige Alternative für Menschen ab 18

Private PflegeRente einmal anders, schon für junge Menschen ab 18 Jahren möglich. Der neue Tarif der Ideal Versicherung ist ein wirkliches Highlight auf dem deutschen Markt. Für Menschen ab 18 Jahren ist ein extrem günstiger Beitrag für einen hohen Versicherungsschutz möglich. Der Ablauf dieses neues Tarifs ist das 67. Lebensjahr, aber bis 2 Jahre vor Ablauf dieser Versicherung ist jederzeit ohne erneute Gesundheitsfrage eine Umstellung auf eine private Pflegerente möglich. Also ein toller und günstiger Einstieg in die eigene Absicherung im Bereich private PflegeRente.

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Die Ideal Versicherung hat zu diesem Produkt einen Fragenkatalog veröffentlicht, der Ihnen sicher schon mit einigen Informationen weiterhilft:

Häufig gestellte Fragen

Was ist die IDEAL PflegeStarter?

Die IDEAL PflegeStarter ist ein mittlerweile unverzichtbarer Zusatzschutz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, damit der Pflegefall nicht zur finanziellen Katastrophe wird.

Reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus?

Auch so viele Jahre nach Einführung der Versicherung muss man diese Frage verneinen. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich einen „Teilkaskoschutz“ und sichert somit nur eine Grundversorgung.

Mit welchen Kosten ist im Pflegefall zu rechnen?

Es ist schwierig, hierzu eine allgemeingültige Aussage zu treffen, da die Kosten von drei Komponenten abhängig sind:

  • dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade 1-5)
  • der Art der Pflege (häuslich, teilstationär, vollstationär)
  • dem Standort des Pflegeheims (bei stationärer Pflege)

Nach Erfahrungswerten liegen die monatlichen Kosten bei stationärer Pflege im Pflegegrad 4 bei ca. 3.500 €. Nach Abzug der Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1.775 € verbleibt eine Versorgungslücke von rund 1.800 € im Monat. Schon bei einjähriger Verweildauer entstehen schnell Kosten in Höhe von fast 22.000 €, in sechs Jahren bereits 130.000 €. Hiermit wird deutlich, dass die private Vorsorge unverzichtbar ist.

Bisher war mit einer Höherstufung auch grundsätzlich ein höherer Eigenanteil des Bewohners eines Pflegeheims verbunden. Ab 2017 wird ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 eingeführt. Dieser bewirkt, dass der zu zahlende Eigenanteil unabhängig von der Pflegebedürftigkeit und dem Pflegegrad gleich bleibt.

Welche Leistungen sind von der IDEAL PflegeStarter zu erwarten?

Der Tarif bietet drei Produktlinien an, die sich im Versicherungsumfang unterscheiden. Der Versicherungsschutz kann durch zahlreiche Optionen erweitert werden.

  • IDEAL PflegeStarter Klassik
    Absicherung ab einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab Pflegegrad 3)
  • IDEAL PflegeStarter Exklusiv
    Absicherung ab einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab Pflegegrad 2)

Die Höhe der Pflegerente kann zwischen 250 € und 4.000 € betragen und gilt für alle abgesicherten Pflegegrade in gleicher Höhe.

Highlights:

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
  • Leistungsentscheidung innerhalb einer Woche nach Einreichung aller Unterlagen
  • Umfangreiche Nachversicherungsgarantie
  • Inklusive Todesfallleistung vor und nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
  • Wechsel-Option bei Änderung der gesetzlichen Pflegegrade
  • Anschluss-Option für lebenslangen Schutz

Optionale Leistungen:

  • Sofortleistung
  • Dynamische Erhöhungen der Pflegerente

Für alle Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit sowie für die Vermittlung von qualifizierten Pflegepartnern bieten wir für Sie in Zusammenarbeit mit der Pflegehilfe eine kostenlose Hotline an. Unter Tel. 089/ 357 680 430 stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite. Zusätzlich erhalten Sie über IDEAL ReVita Gesundheitsurlaub und Reha-Maßnahmen zu Sonderkonditionen.

Wer entscheidet über die Pflegestufen?

Bei der Pflegebedürftigkeit wurde bisher zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) unterschieden. Es gab eine enge Bindung an den Hilfebedarf bei Alltagsverrichtungen, die in § 14 SGB XI normiert sind und maßgeblich war die benötigte Pflegezeit bzw. die Häufigkeit von Hilfeleistungen (§ 15 SGB XI). Oft sprach man von der „Minutenpflege“, bei der Menschen mit Demenz und geistigen Beeinträchtigungen oftmals schlechter gestellt waren.

Pflegebedürftige erhielten in Abhängigkeit von einer Pflegestufe (Pflegestufen I, II und III sowie der „Pflegestufe 0“) ihre Leistungen.

Beim neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Verlust der Selbstständigkeit bei Durchführung von Aktivitäten oder bei der Gestaltung von Lebensbereichen entscheidend. Personen mit Demenz und anderen geistigen und psychischen Beeinträchtigungen sollen damit zukünftig besser gestellt werden.

Die Pflegestufen werden durch die neuen fünf Pflegegrade abgelöst.

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Die IDEAL übernimmt den im Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (bei gesetzlich Versicherten) bzw. Medicproof GmbH (bei privat Versicherten) festgestellten Pflegegrad, um so eine unbürokratische, schnelle Hilfe leisten zu können.

Kann ich eine Todesfallleistung vereinbaren?

Für den Todesfall vor Beginn der Pflegerentenzahlung kann eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Die Höhe der Erstattung ist zwischen 1% und 100% der eingezahlten Beiträge frei wählbar.

Wie finde ich ein angemessenes Pflegeheim?

Die IDEAL vermittelt Ihnen einen Pflegeheimplatz mit Eintritt der versicherten Pflegestufe. Somit ist Ihre Versorgung innerhalb von 24 Stunden gesichert. Es kann allerdings nicht garantiert werden, dass der Pflegeheimplatz unmittelbar an Ihrem Wohnort liegt. Sollten Sie das wünschen, könnten sich Ihre Angehörigen in Ruhe um einen ortsnahen Pflegeplatz kümmern, während Ihre professionelle medizinische Versorgung sichergestellt ist.

Kann ich die IDEAL PflegeStarter an die Kostenentwicklung anpassen

Dies ist sogar unbedingt notwendig. Durch die Inflation verliert Ihr Geld jedes Jahr an Wert (ca. 1-2 %). Sie sollten deshalb Ihre Leistung aus der privaten Pflegerente regelmäßig erhöhen. Mit der Option „Dynamik“ können Sie Ihre private Vorsorge an die Kostenentwicklung anpassen. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Vorsorge mit einem Einmalbeitrag gezahlt haben. Sie können auch schon bei Vertragsabschluss vereinbaren, dass sich Ihre Pflegerente im Rentenbezug um einen bestimmten Prozentsatz (1 – 5 % jährlich) erhöhen soll.

Darüber hinaus bietet die IDEAL Ihnen eine Nachversicherungsgarantie. Sie können Ihre Pflegerente bei definierten Ereignissen (z.B. Pflegebedürftigkeit des Partners) ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen. In den ersten drei Jahren nach Beginn der Versicherung kann der Versicherungsschutz sogar ohne Vorliegen eines bestimmten Ereignisses erhöht werden!

Bin ich an den Überschüssen beteiligt?

Selbstverständlich beteiligt Sie die IDEAL an den Überschüssen. Ihre versicherte Pflegerente erhöht sich im Leistungsfall durch diese Überschüsse deutlich. In der Zeit, in der der versicherte Pflegefall noch nicht eingetreten ist, werden die Überschüsse jährlich verzinslich angesammelt Diese steigert Ihren Anspruch auf eine höhere Gesamtpflegerente bei Eintritt eines versicherten Pflegegrades. Ab der erstmaligen Zahlung der Pflegerente wird die verzinsliche Ansammlung in einem Betrag ausgezahlt und zusätzlich ein Schluss-Überschuss in Form einer Plusrente gewährt. Diese werden zusammen mit der Pflegerente und der Bonusrente ausgezahlt.

Wie verhält es sich mit der steuerlichen Behandlung der IDEAL PflegeStarter?

Die Leistungen aus der IDEAL PflegeStarter sind ebenso wie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 1 a EStG). Ihre Beiträge können Sie im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. In vielen Fällen sind diese Höchstgrenzen jedoch bereits ausgeschöpft. Deshalb ist eine individuelle Beurteilung notwendig.