So etwas brauchen nur ganz alte Menschen, denken die meisten Menschen. Dabei sind die meisten von Berufsbetreuern betreute Personen zwischen 40 und 69 Jahren (Zwischenbericht ISG Köln) und zwar 47 %. 26,5 % sind im Alter von 18-39 Jahren und 26,5 % sind 70 Jahre und älter.
Die Ursachen sind zum Beispiel Arbeitsunfälle, Verkehrsunfälle und auch Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfälle, Burn Out, Depressionen etc.. Eine Betreuung ist ja nicht immer für immer, sondern endet auch oft mit einer Genesung.
Sie kennen bestimmt auch in ihrem Umfeld jemanden, der nicht mehr wie früher am Alltagsleben teilnehmen kann und Hilfe braucht.
Aktuell stehen 1,4 Mio Menschen unter gerichtlicher Betreuung (BNotK) und es kommen ständig neue Fälle hinzu. Bei ungefähr der Hälfte sind die Ehepartner die gerichtlichen Betreuer, bei der anderen Hälfte sind es fremde Personen. Hier ist zu beachten, daß die Ehepartner, wenn sie als gerichtlicher Betreuer bestellt wurden, den gleichen Vorgaben unterliegen wie die fremden Personen. Das heißt Kontentrennung und ein genauer Nachweis über jede Ausgabe ist vorgeschrieben. Die betreuende Person ist dazu angehalten, das Geld zusammenzuhalten und Rücklagen zu bilden. D.h. im Klartext, der gewohnte Lebensstandard kann nicht mehr aufrecht erhalten werden. Nicht schön. Weder für den zu betreuenden Menschen noch für seine Familie.
Meine Empfehlung ist daher, nicht nur den Erbfall zu regeln, sondern auch für den Betreuungsfall vorzusorgen.
Das war meine Info für Sie zum Wochenstart am 19.09.2016. Eine schöne Woche wünscht Ihnen Versicherungsmaklerin Marion Wickermann!