Was bedeutet in Kurzform eine Riskolebensversicherung?
Flapsig gesagt, wenn tot, dann Geld … . Aber Spaß beiseite, wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, wollen Sie Ihre/Ihren Angehörigen/Partner versorgt wissen, für den Fall, daß Sie unverhofft sterben sollten. Die meisten Menschen denken, es gibt keine Unterschiede bei den Leistungen von Risikolebensversicherungen, aber die gibt es.
Der Tod durch Unfall oder Krankheit ist in der Regel bei allen Versicherern abgedeckt und die Versicherungssumme wird gezahlt, wenn er eintritt. Ausgenommen sind normalerweise nur Selbsttötungen.
Aber was würden Sie sagen, wenn auch folgende Leistungen mit abgesichert sind:
Soforthilfe von 10 % der Versicherungssume (max. 5.000,00 Euro)
Organisation von Medikamentenversand bei Lebensgefahr im Ausland infolge von Krankheit/Unfall
Organisation einer Begleitung für die Heimreise von mitreisenden betreuungsbedürftigen Personen (z.B. Kindern)
Organisation des Besuchs einer nahestehenden Person bei Lebensgefahr im Ausland
Organisation der Überführung, bei Todesfall im Ausland gglfs. auch der dortigen Bestattung
Telefonische Rechtsberatung zu Fragen des Erbrechts und der Testamentsgestaltung
Telefonische Rechtsberatung zur Patientenverfügung
Umtauschrecht bis zum Ende des 10 Versicherungsjahres in eine kapitalbildende Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung
Hört sich gut an und man hätte nicht gedacht, daß diese Leistungen in einer Risikolebensversicherung enthalten sein können – nicht wahr??
Die aufgeführten Leistungseinschlüsse sind ein Teil der versicherten zusätzlichen Leistungen einer Risikolebensversicherung Konzept XXL der Interrisk.
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