Über alternative Heilmethoden gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Viele Menschen schwören auf sie, andere lehnen sie kategorisch ab und vertrauen ausschließlich der Schulmedizin. Wie so oft, dürfte die goldene Mitte eine gute Wahl darstellen – alternative Heilmethoden, die die Schulmedizin unterstützen, beziehungsweise Schulmedizin, die Erkenntnisse der alternativen Heilmethoden einbezieht. Ganz egal, wie Sie persönlich dazu stehen, eines ist Tatsache: Leistungen für Heilpraktiker werden bis heute nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Daher ist die private Zusatzversicherung Heilpraktiker eine durchaus sinnvolle Sache. Mit dieser Zusatzversicherung ergänzen Sie einfach ihre bestehende gesetzliche Krankenversicherung und bei Bedarf können Sie noch weitere privaten Leistungen dort mitversichern – z.B. 2-Bett-Zimmer und Chefarztleistungen im Krankenhaus oder Krankentagegeld ab dem 43. Tag oder oder oder … .
Auf dieses Thema wurde schon hingewiesen, mein letzter Beitrag im Blog hat zu interessanten Gesprächen geführt. Es kamen noch einige Fragen zum Stichwort private Zusatzversicherung Heilpraktiker auf. Herr B. aus Eckhausen: „Ich habe gehört, dass es alternative Heilmethoden gibt, die von den Krankenkassen übernommen werden. Ist das richtig?“ Antwort Versicherungsmaklerin: „Das stimmt nur zum Teil. Kosten für Heilpraktiker dürfen definitiv nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Falls alternative Heilmethoden von den Krankenkassen übernommen werden, handelt es sich um Behandlungen, die von Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt werden. Doch diese Behandlungen sind nur auf bestimmte Einsatzfälle begrenzt, es handelt sich in der Regel um den Einsatz von Akupunktur bei chronischen Knie- oder Rückenschmerzen. Daher ist die private Zusatzversicherung Heilpraktiker durch nichts zu ersetzen.“
Auch Frau B. aus Remen hatte eine Frage zum Thema private Zusatzversicherung Heilpraktiker: „Kann denn eine private Zusatzversicherung Heilpraktiker auch mit anderen privaten Versicherungen verknüpft werden?“ Antwort: „Selbstverständlich, die private Zusatzversicherung Heilpraktiker kann bei Bedarf durch eine Reihe von weiteren privaten Versicherungen ergänzt werden. Das kommt auf Ihre persönliche Situation an, auf Ihre Wünsche und Vorstellungen. Man kann die private Zusatzversicherung Heilpraktiker mit anderen privaten Leistungen kombinieren und ein für Sie gutes und passendes Paket schnüren. Es gehört zu meinen Aufgaben, Sie hierzu zu beraten und auf diese Weise einen Versicherungsschutz zu erreichen, mit dem Sie zufrieden sind. Dabei können wir selbstredend die private Zusatzversicherung Heilpraktiker und diverse Ergänzungen einbinden.“
Frau L. aus Üdenscheid wollte wissen, ob es denn viele Anbieter für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker gibt und somit ein Vergleich beziehungsweise eine Auswahl möglich sei. Antwort der Versicherungsmaklerin: „Es gibt nur wenige Anbieter, bei denen man die private Zusatzversicherung für Heilpraktiker als alleinige, eigenständige Versicherung erhalten kann. In den meisten Fällen wird die private Zusatzversicherung Heilpraktiker als Ergänzung angeboten, ähnlich der Zusatzleistungen für Brillen oder Zahnersatz. Diese Angebote gibt es allerdings von weit über 100 Anbietern, und die Leistungen sind sehr unterschiedlich. Die Palette reicht von Zuschussleistungen bis hin zur fast vollständigen Kostenübernahme. Ebenso unterschiedlich wie die Leistungen sind auch die Tarife. Es ist für den Laien fast unmöglich, die passende private Zusatzversicherung Heilpraktiker zu finden. Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, ich berate Sie gerne!“
Abschließend eine wichtige Frage: Für wen lohnt sich eigentlich die private Zusatzversicherung Heilpraktiker? Das kommt auf die persönliche Situation an, und diesem Umstand tragen die Versicherungsanbieter mit den vielen unterschiedlichen Angeboten Rechnung. Wer alternativen Heilmethoden vertraut und regelmäßig einen Heilpraktiker aufsucht, für den ist die private Zusatzversicherung Heilpraktiker eine sinnvolle Sache, zumal die unterschiedlichen Tarife eine individuelle Gestaltung des Versicherungsvertrages zulassen.