Wie auf facebook angekündigt, habe ich für euch mal die 3 Beispiele berechnet. Da es hier in erster Linie um den Unterschied des Einstiegsalters/Beginn des Sparens geht, habe ich einfach mal eine klassische Rentenversicherung vom Volkswohl Bund mit einem Monatsbeitrag von 100,00 Euro ohne Dynamik gerechnet. Die einzigen Einschlüsse, die ich reingerechnet habe, sind die Rückgewähr des Kapitals bei Tod während der Ansparzeit und auch die Rückgewähr des Kapitals an die Erben bei Tod während der Bezugszeit der Rente.
So, zu den Ergebnissen:
20 Jahre alt, 100,00 Euro monatlich = Gesamtkapitalabfindung bei Renteneintritt von 141.620,00 Euro
30 Jahre alt, 100,00 Euro monatlich = Gesamtkapitalabfindung bei Renteneintritt von 88.192,00 Euro
45 Jahre alt, 100,00 Euro monatlich = Gesamtkapitalabfindung bei Renteneintritt von 36.541,00 Euro
Hättet ihr das gedacht? Das der Unterschied so enorm ist?
Als Renteneintritt habe ich immer den Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung eingesetzt – z.Zt. also 67 Jahre. Aber selbst bei diesem Beispiel steht jedem die flexible Rentenbeginnphase zur Verfügung. Das heißt, auch wenn die Versicherung so mit z.B. 30 Jahren beantragt wurde, kann man später den Rentenbeginn auf z.B. 60 Jahre vorverlegen, ohne die Versicherung zu kündigen oder so.
Natürlich kann man sich aus diesem Kapital auch später eine Rente zahlen lassen.
Bevor man so etwas abschließt, schaue ich mit euch natürlich noch nach, welche Art der Rentenversicherung zu euch paßt oder welche ihr bevorzugt. Es gibt ja einige unterschiedliche Tarife und auch sehr unterschiedliche Einschlußmöglichkeiten. Aber davon mehr im persönlichen Gespräch/Telefonat – falls gewünscht.