Heute erfahren Sie von mir etwas über die Punkte Erbenschutzprogramm und die gesetzlichen Grundlagen der Pflegeversicherung.
Grundsätzlich möchten Sie sicherlich nur das absichern, was Sie auch wirklich benötigen. Dazu gehört ein Produkt, welches Sie sich im Baukastensystem passend zusammenbauen können bzw. ich für Sie in Absprache Ihrer Wünsche.
Welche Versorgungsformen werden denn von den meisten Menschen genutzt? Wo findet Pflege statt? Ein großer Anteil ist die Pflege zu Hause durch Angehörige und den ambulanten Pflegedienst. Das ist also einer der wichtigsten Punkte mit, also auch der wichtigste Punkt mit, der abgesichert werden sollte.
In den Pflegestufen 0 und 1 gibt es viele Möglichkeiten, die Pflege noch Zuhause zu regeln.
Es gibt also die Pflegestufen 1-3 und nun auch noch die Pflegestufe 0, die für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz eingerichtet wurde. Dazu gehören Demenz und geistige Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die die Betroffenen in ihrer Alltagskompetenz erheblich einschränken. Die Anzahl der Menschen, die an Demenz leiden steigt.
Wenn ein Angehöriger an Demenz erkrankt und die Pflege Zuhause gewährleistet werden soll, liegt der Aufwand für die Betreuung viel höher als es mit dem Betreuungsgeld zu gewährleisten ist.
Menschen mit Demenz müssen quasi 24 Stunden betreut werden. Der Tag- und Nacht-Rhytmus ist oft gestört, der Wohnbereich wird unkontrolliert verlassen, die Unfähigkeit, die eigenen körperlichen Bedürfnisse wahrzunehmen läßt nach ….
Das ist nur ein Punkt, der die Absicherung in der Pflegestufe 0 so wichtig macht.
Das Pflegegeld bei Stufe 0 liegt bei 120,00 Euro durch Angehörige und bei 225,00 Euro durch Pflegefachkräfte.
Zusätzlich gibt es noch eine Leistung für an Demenz erkrankte oder behinderte Menschen. Der Grundbetrag liegt bei bis zu 100,00 Euro und der erhöhte Beitrag bei bis zu 200,00 Euro.
Pflegestufe I
Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Min. betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Die Einstufung geschieht durch den medizinischen Dienst.
Im ambulanten Bereich kann man sich das Leben stark erleichtern, wenn man es bezahlen kann.Das könnte z.B. Essen auf Rädern sein, eine Putzhilfe, ein Hausnotruf, ein Treppenlift …
Bei der Ermittlung Ihrer persönlichen Pflegelücke bin ich Ihnen natürlich als Versicherungsmaklerin gerne behilflich. Diese Lücke differiert von Mensch zu Mensch und von Bundesland zu Bundesland und ist natürlich vom Einkommen bzw. von der Rente abhängig.
Die in Deutschland festgestellte ungefähre Pflegedauer liegt im Schnitt bei 8 Jahren und so entstehen bei Pflegestufe II schon rund 80.000,00 Euro an Kosten und diese verdoppeln sich ungefähr bei Pflegestufe III. Diese Kosten sind in der Regel nicht mal eben aus der Portokasse zu zahlen und wenn z.B. ein Haus im Laufe des Lebens erarbeitet wurde, ist das dann meist weg und kann nicht mehr an z.B. die Kinder vererbt werden.
Beim Münchener Verein – Deutsche Privat Pflege Plus – kann man mit einem Tagegeld bis max. 80,00 Euro bei Pflegestufe I Vorsorge treffen, bei Pflegestufe 0 bis max. 40,00 Euro.
Pflegestufe II
Menschen, die bei Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mind. dreimal täglich Hilfe bedürfen.
Pflegestufe III
Menschen, die rund um die Uhr, also auch nachts, Hilfe bedürfen und zusätzlich auch mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bedürfen.
Das heißt, in der Pflegestufe III ist meist keine Pflege mehr Zuhause möglich und oft kommt dann das Pflegeheim.
Die gesetzliche Pflegepflichtleistung liegt bei Pflegestufe III bei 1.550,00 Euro. Im Schnitt liegen die monatlichen Pflegeheimkosten bei mehr als 3.000,00 Euro und nur rund die Hälfte kommt aus der gesetzlichen Versorgung!!!
Bei der Pflegestufe II sind beim Münchener Verein – Deutsche Privat Pflege Plus – Tagegeldabsicherung bis 120,00 Euro und bei der Pflegestuffe III sogar bis zu 150,00 Euro möglich, um die Mehrkosten aufzufangen.
Beitragsbefreiung im Leistungsfall
Oft wird auch gefragt, ob die Versicherung noch weiterbezahlt werden muß, wenn man schon eine Leistung bezieht. Beim Münchener Verein – Deutsche Privat Pflege Plus – ist es möglich, schon ab Pflegestufe 0 diesen Baustein „Beitragsbefreiung im Leistungsfall“ einzuschliessen. Das ist schon eine Besonderheit am Markt.
Günstig vorsorgen und Geld vom Staat bekommen ist möglich mit Pflege-Bahr. Das heißt für Sie, der Staat zahlt Ihnen einen Teil der Pflegevorsorge.
Wichtig zu wissen ist für Sie als Kunde, daß Sie wählen können, ob Sie eine Vorsorge mit Pflege-Bahr treffen wollen oder auch nicht. Entscheiden Sie sich für die geförderte Vorsorge, gibt es beim Münchener Verein – Deutsche Privat Pflege Plus – die Möglichkeit, diese geförderte Vorsorge mit einem Baustein so aufzustocken, daß eine bedarfsgerechte Absicherung entsteht.
Kinder haften für Ihre Eltern??Das ist auch ein Punkt, den ich gerade schon einmal kurz erwähnte. Kinder haften für Ihre Eltern mit dem sogenannten Elternunterhalt – § 1601 BGB -, da heißt es, daß Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Natürlich gibt es dafür Voraussetzungen: Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Zuerst muß der zu Pflegende immer das eigene Vermögen einsetzen, d.h. nicht nur das Einkommen, sondern auch noch anderweitig vorhandenes Vermögen, z.B. Immobilien etc..
Grundsätzlich gilt für Kinder, die für Ihre Eltern zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden, ein Freibetrag von 75.000,00 Euro. Für die weitergehenden Leistungen sind die Regelungen leider nicht deutschlandweit gleich, da unterschiedliche Kostensätze gelten. Aber auch hier gilt natürlich, informieren Sie sich gerne bei mir über die Möglichkeiten der Absicherung.
Genau wie auch bei z.B. privaten Krankenversicherungen ist es mit der Pflegevorsorge so, daß die Beiträge geringer sind, desto jünger der Versicherungsnehmer ist. Doch die Beratung ist aus meiner Erfahrung heraus nicht so einfach bzw. die Wichtigkeit der Absicherung kommt bei den jungen Kunden nicht wirklich gut an. Und natürlich müssen auch die Beiträge bezahlbar sein. Und natürlich sollten sich Familien auch gegen andere Risiken, wie z.B. Unfall oder Berufsunfähigkeit etc.. absichern. Mit meinen regelmäßigen Blogtexten möchte ich Sie und Ihre Familie auf lockere Art informieren und auch anregen, sich mit dem einen oder anderen Thema zu einer Zeit Ihrer Wahl zu beschäftigen. Kommen dabei Fragen auf oder möchten Sie ein Angebot oder eine unverbindliche Beratung, stehe ich Ihnen persönlich, telefonisch und online zur Beratung zur Verfügung.