Den obigen Artikel habe ich aus der Bild der Frau vom 4. Oktober 2013 abfotografiert. Wenn ich auf solche Artikel stoße, lese ich diese natürlich sehr gerne und bin immer wieder überrascht, was alles so abgedruckt wird.
Aber bei diesem Artikel ist schon sehr viel Wahres drin. Nur bei dem ersten Punkt unter „Die unnötigen Versicherungen“ bin ich als Versicherungsmaklerin komplett anderer Meinung und finde auch den Tipp falsch.
Es geht um den Punkt Sterbegeldversicherung. Im Text steht, daß mit einer Sterbegeldversicherung rücksichtsvolle Menschen die Kosten einer Beerdigung absichern wollen (bis dahin stimme ich dem noch zu :-)), aber dann kommt: „Tatsächlich bekommen die Hinterbliebenen oft weniger Geld heraus, als der Versicherte eingezahlt hat.“ Ich weiß nicht, woher der Autor diese Information hat oder ob er die heutige Tarifwelt kennt… . Normal ist es eher andersrum – zumindest, wenn man eine Sterbegeldversicherung mit gescheiter Beratung abschließt – und das möchte ich Ihnen gleich gerne anhand von zwei Beispielen aufzeigen. Zuerst möchte ich noch auf den letzten Satz des Autors in dem Absatz eingehen, welcher heißt „Ein Sparkonto oder eine Unfallversicherung wäre besser“. Oh oh oh …. was ist das denn für ein Rat?? Hoffentlich haben den nicht allzuviele Menschen gelesen, die sich mit dem Gedanken trugen, eine Absicherung für ihre Beerdigung zu treffen. Über ein Sparkonto kann man vielleicht noch streiten, aber selbst da sind die Zinsen zu versteuern und falls der Mensch mit dem Geld auf dem Sparkonto ein Pflegefall wird, ist es vielleicht auch noch weg, weil es nicht zweckgebunden war … . Aber den zweiten Tipp, daß eine Unfallversicherung besser als eine Sterbegeldversicherung ist, finde ich schon sehr fraglich …. und damit zweifle ich nicht die Wichtigkeit einer Unfallversicherung an, diese gehört als Risikoversicherung zum Grundschutz für jeden Menschen. Zweifelhaft finde ich, daß eine Unfallversicherung zur Absicherung des Sterbefalls als besser angepriesen wird, als eine Sterbegeldversicherung. Natürlich kann man in einer Unfallversicherung auch den Todesfall absichern und die meisten Menschen machen das auch – zumindest die, die keine andere Absicherung für den Tod getroffen haben. Allen, die schon eine Sterbegeldversicherung haben, gebe ich den Tipp, zu kontrollieren, ob in der Unfallversicherung evtl. auch noch der Todesfall abgesichert ist und ob das nötig ist? Aber was ist denn, wenn man nicht durch einen Unfall verstirbt und als Absicherung nur eine Unfallversicherung mit Todesfallabsicherung hatte? Dann gehen die Hinterbliebenen leer aus und haben vielleicht noch zusätzlich zu ihrem Leid, Nöte, das Geld für die Beerdigung aufzubringen. Das muß nicht sein, wenn Sie zu Lebzeiten gescheit vorgesorgt haben und zwar mit einer Sterbegeldversicherung, in die Sie weniger Beitrag eingezahlt haben, als hinterher die Hinterbliebenen ausgezahlt bekommen. Und das geht folgendermaßen: Eine Sterbegeldversicherung muß nicht lebenslang oder bis 85 Jahre bezahlt werden, man kann die Zahldauer auch auf Antrag verkürzen und z.B. nur 13 oder 20 Jahre einzahlen und – oh Wunder – schon rechnet sich eine Sterbegeldversicherung wieder! Oder Sie zahlen einen Einmalbeitrag ein und der ist in jungen und mitteljungen und auch mittelalten Jahren immer geringer und zwar viel geringer, als die Versicherungssumme, die dann die Hinterbliebenen ausbezahlt bekommen.
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