Unfallversicherung

Was sagt Wikipedia zu einer Unfallversicherung? Ich habe einen Auszug rauskopiert:
Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Wesensmerkmale des Unfalles im Sinne der Versicherung sind das plötzlich von außen auf den Versicherten wirkende Unfallereignis und die dadurch verursachte Verletzung. In § 178 Abs. 2 Satz 1 VVG wird der Unfallbegriff folgendermaßen definiert:

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz für Fälle an, bei denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung – also ohne plötzliche Einwirkung von außen – an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen, was ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition ist.
Ende des Zitats aus Wikipedia

Unfälle passieren plötzlich und unerwartet, deshalb kann sich auch keiner von uns davon freisprechen. Wenn das nicht so wäre, würde niemand fallen, sich etwas brechen oder in einen Autounfall verwickelt werden. Unfallversicherungen schützen uns als günstige Risikoabsicherung vor Geldnot bei bleibenden Schäden. Heutzutage ist neben der Grundabsicherung auch noch wichtig, daß Bergungskosten in entsprechender Höhe mit versichert sind. Kontrolliert doch einfach mal die Unfallversicherung, ob sie noch aktuell ist und Ihnen ausreichend Schutz bietet. Meine Empfehlung ist, zumindest folgende 3 Punkte zu kontrollieren: Wie hoch ist der Verzicht auf Anrechnung eines Mitwirkungsanteils? Sind Unfälle durch Eigenbewegungen mit versichert? Wie hoch sind die Bergungskosten?

Bei Fragen helfe ich  gerne weiter! Wenn Sie wollen, kann ich auch bestehende Unfallversicherungen auf die genannten Punkte kontrollieren! Ich rechne Ihnen auch Angebote für Einzelpersonen, die ganze Familie oder auch für Lebenspartner! Schreiben Sie einfach eine Nachricht mit Telefonnummer oder rufen Sie mich an und wir klären alle Fragen in einem Telefonat!

Bei den Beispielen in der Grafik ist der Tarif Komfort-Schutz des Volkswohl Bundes hinterlegt. 100.000,00 Euro Grundinvalidätit mit 500 % Progression heißt, daß Sie im Falle einer Vollinvalidität 500.000,00 Euro erhalten würden. Unfälle durch Eigenbewegungen sind bei diesem Tarif mitversichert. Auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils wird ab 50 % verzichtet und die Bergungskosten sind zu 50.000,00 Euro mit versichert. Es sind natürlich auch andere Grundsummen und andere Progressionen möglich.