Der schöne Spruch, dass das Tier dem Menschen oft ein besserer Begleiter und Freund ist als so mancher Mensch, enthält mehr als nur einen Funken Wahrheit. Nicht umsonst sind Haustiere für viele Tierhalter heute weit mehr als ein Tier, das im Haus lebt. Der Hund, die Katze, der Kanarienvogel – sie alle sind Familienmitglieder und als solche heiß geliebt. Doch bei aller Liebe darf man die Realität nicht aus den Augen verlieren und sollte über eine Tierversicherung nachdenken. Als Tierhalter haften Sie nicht nur für Schäden, die Ihr Liebling direkt verursacht, zum Beispiel, wenn Ihr Hund den Briefträger beißt. Nein, Sie haften auch unabhängig vom eigenen Verschulden. Beispielweise, wenn Ihr Hengst aus der Weide ausbricht und ungewollt die Stute auf der Nachbarkoppel deckt. Die Haftung greift also auch dann, wenn Sie selbst kein Verschulden trifft, Sie sind in vollem Umfang verantwortlich und haftbar für die Schäden, die Ihr Tier anrichtet oder verursacht. Daher ist eine gute Tierversicherung nötig.
Versicherung für Tiere?
Hier ist nicht die Rede von einer Kranken- oder Unfallversicherung für Tiere, sondern von einer Tierversicherung in Sachen Haftpflicht. Haustiere können schwere Schäden verursachen, auch wenn sie häufig nicht unmittelbar beteiligt sind. Stellen Sie sich vor, Ihr Hund läuft auf die Straße, ein Autofahrer muss scharf bremsen, verliert die Kontrolle über den Wagen und kollidiert mit einem anderen Fahrzeug. Sach- und Personenschäden summieren sich ganz schnell zu sehr hohen Beträgen. Dagegen nehmen sich die Beiträge für die Tierversicherung in der Tierhalterhaftpflicht direkt bescheiden aus: Schon für rund 40,00 Euro im Jahr können Sie ihren Hund in der Tierversicherung in der Haftpflicht versichern, für etwa 70,00 Euro gibt es diese Tierversicherung auch für Pferde.
Tierhalterhaftpflicht – wann ist sie sinnvoll?
Was aber ist, wenn – wie im oben genannten Beispiel – nicht der Hund, sondern die Katze vor das Auto läuft und so indirekt den Unfall verursacht? Der Gesetzgeber sieht eine spezielle Tierversicherung hinsichtlich der Haftpflicht nur für bestimmte Tiere vor. Zu den Tieren, die eine Tierversicherung als Tierhalterhaftpflichtversicherung unbedingt benötigen, zählen neben Hunden, Pferden und Eseln auch Raubtiere, Raubvögel und Exoten wie beispielsweise Schlangen, Vogelspinnen und Reptilien. Die Halter von Katzen, Kleinnagern wie Meerschweinchen, Hamster & Co benötigen diese Tierversicherung nicht, denn Schäden, die durch diese Tiere verursacht werden, sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Sicherheitshalber kann man bei der Gesellschaft nachfragen und sich die Deckung schriftlich bestätigen lassen.
Es gibt Grenzfälle
Zu den Sonderfällen zählen Tiere in der Hobbytierhaltung, zum Beispiel Schafe oder Ziegen, die man – so man ausreichende Flächen besitzt – durchaus auch als Nicht-Landwirt zu seinem Vergnügen halten kann. Welche Tierversicherung greift hier? Der Landwirt ist normalerweise über seine Betriebshaftpflicht in diesen Fällen ausreichend abgesichert. Es ist empfehlenswert, sich als Hobby-Tierhalter hinsichtlich dieser Frage zu informieren. Auch Schafe oder Ziegen, die als lebende Rasenmäher gehalten werden, könnten bei einem unerlaubten Spaziergang Auslöser für Unfälle sein oder sogar direkt Passanten angreifen. Daher sollte man auch für diese Tiere eine Tierversicherung für Haftpflichtfälle abschließen, sofern sie nicht in der Privathaftpflicht eingeschlossen werden können.
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