Welche Formalitäten fallen im Todesfall an?
Von Heike Braun
Ein Totenschein muss ausgestellt werden. Meist erledigt das der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst (nicht zu verwechseln mit dem Notarzt). Die Ausstellung des Totenscheines kostet zwischen 50 und 100 Euro.
Mit dem Totenschein wird am folgenden Werktag eine Sterbeurkunde beantragt.
Außer dem Totenschein braucht man dazu:
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bei Ledigen: Ausweis und Geburtsurkunde des Verstorbenen
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bei Verheirateten: Ausweis und Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch)
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bei Geschiedenen: Ausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
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bei Verwitweten: Ausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
Tipp für Hinterbliebene: Sterbeurkunde in mindestens zehnfacher Ausführung aushändigen lassen, denn es folgen zahlreiche Formalitäten. Es gibt die Möglichkeit, diese Formalitäten selbst zu erledigen oder ein Bestattungsinstitut zu beauftragen.
Es erleichtert den Hinterbliebenen die Regelung aller Formalitäten sehr, wenn die Unterlagen in einer Mappe geordnet sind. Natürlich müssen die Hinterbliebenen wissen, wo sich die Mappe befindet.
In dieser Mappe sollte auch hinterlegt sein, welche Versicherungen der Verstorbene hatte.
Aufgeführt werden sollten auch Daten über:
•die Krankenkasse
•die Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto (falls vorhanden)
•den Rentenversicherungsträger
•Mietvertrag, Daueraufträge, Mitgliedschaften usw.
Wer nie irgendwo erwähnt hat, dass er gerne verbrannt werden möchte, bekommt unter Umständen eine Erdbestattung – es sei denn, es gibt Hinterbliebene, die glaubhaft machen, dass der Verstorbene verbrannt werden wollte. Selbst wer seine Beerdigung nicht planen will, sollte irgendwo schriftlich hinterlegen, wenn er eine Feuerbestattung wünscht.
Hinweis: Ein Testament wird üblicherweise erst nach der Bestattung geöffnet. Es ist also sinnvoll, alle Wünsche rund um die Beerdigung schriftlich niederzulegen.